zur Rückzahlung zusätzlich aufgenommener Hypothekar- bzw. Bausparkredite
* Die Annuitätenzuschüsse können nur Förderungswerbern (Eigentümern, Miteigentümern) gewährt werden, die die geförderte Wohnung selbst bewohnen. Bei einer geförderten zweiten Wohnung für eine nahestehende Person wird nur der Förderungskredit gewährt.
Die Förderungshöhe errechnet sich aus der Basisförderung und Bonusbeträgen. Die errechnete Förderungssumme wird wie folgt aufgeteilt:
60 % Förderungskredit
40 % durch Annuitätenzuschüsse gestützter Hypothekar- bzw. Bausparkredit
Der Häuslbauerbonus ist ein nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss für die geförderte Wohnung (bei Zweifamilienhäusern je förderbarer Wohneinheit).
Die Kombination der Förderungsvarianten Förderungskredit & Annuitätenzuschüsse und Häuslbauerbonus bei ein und demselben Förderobjekt (z. B. Eigenheim mit 2 geförderten Wohnungen) ist nicht möglich.
Der Basisbetrag für den Häuslbauerbonus beträgt € 20.000. Bei einer Wohnnutzfläche ≤ 150 m² gibt es einen Zuschlag von € 5.000. Zusätzliche Bonusbeträge (Grundstücksgröße, ökologische Bauweise, thermische Solaranlage, etc.) sind möglich.
Die eingegebenen Formulardaten des onlineRechners werden in einer Datenbank gespeichert. Dabei werden keine personen- oder ortsbezogenen Daten gespeichert. Die ausgewählte Gemeinde (nur für Förderungskredit relevant) wird nicht gespeichtert. Es wird lediglich geprüft, ob sich die ausgewählte Gemeinde im strukturschwachen ländlichen Raum befindet oder nicht.
Die gespeicherten Daten können für statistische Zwecke ausgewertet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.