Errichtung von Wohnraum im Eigentum (Eigenheim, Doppelhaus, Gruppenwohnbau, Auf-, Zu-, Um- oder Einbau in Wohnhäusern oder sonstigen Gebäuden) lt. Richtlinie Nr. 1 .
Die Förderungshöhe errechnet sich aus der Basisförderung + Bonusbeträgen. Die errechnete Förderungssumme wird wie folgt aufgeteilt:
auf Basis der Bemessungsgrundlage zur Rückzahlung eines zusätzlich aufgenommenen Hypothekar- bzw. Bausparkredits
* Die Annuitätenzuschüsse können nur Förderungswerbern (Eigentümern/Miteigentümern) gewährt werden, welche die geförderte Wohnung selbst bewohnen. Bei einer geförderten zweiten Wohnung für eine nahestehende Person wird nur der Förderungskredit gewährt.

Für den Bonus sind folgende Kriterien zu erfüllen:
Quelle: WBF-Richtlinie 2026
Diese Maßnahmen müssen den Bestimmungen der ÖNORM B 1600 – Planungsgrundsätze für das barrierefreie Bauen, der ÖNORM B 1601 – Planungsgrundsätze bezüglich spezieller Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen oder gleichartigen Normen entsprechen.
Quelle: WBF-Richtlinie 2026