Die Förderung wird auf Grundlage der Energieeinsparung des Referenz-Heizwärmebedarfs (HWBRef,RK) berechnet. Dazu benötigt man den Bestands-Energieausweis (Ist-Zustand vor der Sanierung) sowie den Fertigstellungs-Energieausweis (Ist-Zustand nach der Sanierung) des Wohngebäudes.
Die Energieausweise sind auf Grundlage der OIB-Richtlinie 6, Ausgabe Mai 2023 zu berechnen.
- Basisförderung = € 1,00 x Bezugsfläche* x HWBRef,RK(Einsparung)
* förderbare Bezugsfläche max. 120 m² bei Einfamilienwohnhäusern bzw. max. 180 m² bei Zweifamilienwohnhäusern
Die erforderlichen Daten (Bezugsfläche (BF) lt. Fertigstellungs-Energieausweis und Referenz-Heizwärmebedarf (HWBRef,RK) vorher/nachher) sind auf der zweiten Seite der Energieausweise angegeben:

Seite 2 des Energieausweises (Bsp. Fertigstellungs-Energieausweis)