Errichtung (Neubau) eines Eigenheims (lt. Richtlinie Nr. 1 )
zur Rückzahlung zusätzlich aufgenommener Hypothekar- bzw. Bausparkredite
* Die Annuitätenzuschüsse können nur Förderungswerbern (Eigentümern, Miteigentümern) gewährt werden, die die geförderte Wohnung selbst bewohnen. Bei einer geförderten zweiten Wohnung für eine nahestehende Person wird nur der Förderungskredit gewährt.
Die Förderungshöhe errechnet sich aus der Basisförderung und Bonusbeträgen. Die errechnete Förderungssumme wird wie folgt aufgeteilt:
60 % Förderungskredit
40 % durch Annuitätenzuschüsse gestützter Hypothekar- bzw. Bausparkredit
Für den Bonus sind folgende Kriterien zu erfüllen:
Quelle: WBF-Richtlinie 2025
Diese Maßnahmen müssen den Bestimmungen der ÖNORM B 1600 – Planungsgrundsätze für das barrierefreie Bauen, der ÖNORM B 1601 – Planungsgrundsätze bezüglich spezieller Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen oder gleichartigen Normen entsprechen.
Quelle: WBF-Richtlinie 2025
zur Rückzahlung zusätzlich aufgenommener Hypothekar- bzw. Bausparkredite
* Die Annuitätenzuschüsse können nur Förderungswerbern (Eigentümern, Miteigentümern) gewährt werden, die die geförderte Wohnung selbst bewohnen. Bei einer geförderten zweiten Wohnung für eine nahestehende Person wird nur der Förderungskredit gewährt.
Die Förderungshöhe errechnet sich aus der Basisförderung und Bonusbeträgen. Die errechnete Förderungssumme wird wie folgt aufgeteilt:
60 % Förderungskredit
40 % durch Annuitätenzuschüsse gestützter Hypothekar- bzw. Bausparkredit